Allgemeine Voraussetzungen für die Aufnahme in eine Höhere Lehranstalt bzw. Fachschule am CHS
Grundvoraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss der 8. Schulstufe bzw., wenn nötig, eine erfolgreich abgelegte Aufnahmeprüfung.
Folgende Originale und Kopie sind mitzubringen – die Kopie verbleibt an der Schule:
- Anmeldebogen (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
- Semesterzeugnis (MS: auch Jahreszeugnis der 3. Klasse)
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis bzw. Reisepass
- Nachweis über ev. Obsorgeberechtigung
- Ärztliches Attest bei Anmeldung für „Sport und Ernährung“ (HW)
Besondere Aufnahmebedingungen
HLW-Vertiefung "Sport und Ernährung"
Für den Ausbildungsschwerpunkt "Sport und Ernährung" der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe sind neben den allgemeinen Voraussetzungen eine sehr gute Beurteilung im Gegenstand "Bewegung und Sport" sowie ein ärztliches Attest (Hausärztin/Hausarzt) für die Unbedenklichkeit zur Sportausübung nötig.
Kunst und Gestaltung - EFS
Für die Aufnahme in die Höhere Bundeslehranstalt für Kunst und Gestaltung wird eine bildnerische Eignungsfeststellung durchgeführt. Diese besteht aus der Abgabe einer Werkmappe und dem Bearbeiten von Gestaltungsaufgaben. Ziel ist es, bildnerische Neigungen und Interessen der zukünftigen SchülerInnen zu erfassen, da dies die Grundlage für eine intensive bildnerisch-künstlerische Bildung darstellt.
EFS Termin: 12. + 13. März 2025