Berufliche Möglichkeiten für Absolvent*innen
Absolvent*innen der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe sind vor allem in Bereichen, die ein hohes Maß an Eigenverantwortung voraussetzen tätig.
- in Management und Marketing
- in der Organisation des Rechnungswesens, der Investitions- und Finanzierungsplanung und –entscheidung
- in der Planung und Koordination branchenspezifischen EDV-Einsatzes
- in der Verhandlungsführung und Vertragsgestaltung
- im Veranstaltungs- und Projektmanagement
- in der Planung und Überwachung von umweltgerechten Ver- und Entsorgungskonzepten
- etc.
Absolvent*innen der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe sind daher prädestiniert zur Ausübung gehobener Berufe
- in Wirtschaft und Verwaltung
- im Tourismus
- in den Bereichen Ernährung, Gesundheit und Sport
- im Sozialbereich
- in allen Sparten, in denen mehrere Fremdsprachen Voraussetzung sind.
Die Unternehmerprüfung hast Du mit Deiner Reife- und Diplomprüfung abgelegt, das bedeutet Du besitzt das Wissen für die Gründung eines Unternehmens und alle unternehmerischen Kenntnisse für die selbständige Ausübung von Gewerben.
Bei reglementierten Gewerben müssen zusätzlich noch besondere Voraussetzungen (zB. Befähigungnachweis) erfüllt werden.
Berufliche Qualifikationen
Folgende berufliche Qualifikationen werden erlangt:
- Berufsberechtigung aufgrund des österreichischen Berufsausbildungsgesetzes und der österreichischen Gewerbeordnung
- Diplomniveau der RL 92/51/EWG i. d. F. der RL 95/43/EG (zweite allgemeine Richtlinie über die Anerkennung beruflicher Qualifikationen)
Die Reife- und Diplomprüfung ersetzt für die reglementierten Gewerbe (Gewerbe, die einen Befähigungsnachweis benötigen) die Unternehmerprüfung und, verbunden mit einer dreijährigen Praxis, auch die Meisterprüfung.
Anerkennung von Lehrzeiten
Die Reife- und Diplomprüfung wird als Ersatz der entsprechenden Lehrzeiten für folgende Berufe anerkannt:
- Koch/Köchin
- Restaurantfachmann/
- Restaurantfachfrau
- Hotel- und GastgewerbeassistentIn (inkl. kaufmännisch/administrativer Lehrberufe wie z.B. Bürokaufmann/frau)
Gleichhaltung von schulischen Ausbildungsabschlüssen mit facheinschlägigen Lehrabschlüssen